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Allgemeine Geschäftsbedingungen

oder das Kleingedruckte 😊

  1. VERTRAGSABSCHLUSS & GELTUNG

1.1. THE NEW (im Folgenden „Agentur“) bestehend aus Weißofner GmbH und Florian Schwarzenbacher, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 

1.2. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung ist jeweils maßgeblich. Nebenabreden, Änderungen, Vorbehalte von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

 

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden bzw. Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

 

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

1.5. Angebote von Agentur sind unverbindlich und freibleibend.

 

 

  1. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGS-ABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

 

2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung die beim Kundengespräch, via E-Mail, Telefon sich oder im Agenturvertrag festgelegt wird. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die AGENTUR. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

 

2.2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Entwürfe, Ideen, Skizzen, Konzepte, etc.) sind bei Bedarf vom Kunden zu überprüfen und ehest möglich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe seitens des Kunden können verzögerte Leistungserbringungen die Folge sein, insbesondere in der Produktion.

 

2.3. Fehler im Manuskript bzw. den Unterlagen des Auftraggebers werden nach besten Möglichkeiten korrigiert, die Agentur übernimmt dafür aber keinerlei Haftung. Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber genau zu prüfen und mit dem Vermerk des Einverständnisses zurückzuschicken. Nach Ablauf einer 14-Tages Frist, gilt der Korrekturabzug automatisch als genehmigt. Mündlich und/oder fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung. Für eventuelle Mängel als Folge einer vom Auftraggeber verlangten, zu kurzen Lieferzeit, ist die Agentur nicht verantwortlich.

 

2.4. Der Kunde wird die Agentur zeitgerecht und vollständig mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

 

2.5. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Videos, Sounds, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

 

2.6. Die Prüfung der seitens der Agentur erbrachten Leistungen (Entwürfe, Designs, Illustrationen, Video Footage, Sounds, Konzepte etc.) auf Individualität, Markenrecht und möglicherweise bestehenden Copyrights obliegt dem Kunden. Dies umfasst ebenfalls jegliche Maßnahmen zum Markenschutz sowie die rechtliche Prüfung zur Verwendung. Weiters hat der Kunde die Prüfung des Markenrechts selbst im Terminplan bzw. dem Projektabwicklungszeitraum einzuberechnen und zu berücksichtigen bzw. eigens durchzuführen. Diese Maßnahmen sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos.

 

 

  1. BEAUFTRAGUNG DRITTER UND FREMDLEISTUNGEN

 

3.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und / oder derartige Leistungen zu substituieren (»Fremdleistung«).

 

3.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

 

3.3. Die Agentur wird sich um die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Fremdleister kümmern und mit dessen Unterzeichnung die Verschwiegenheit an Projekt und Firmeninhalten garantieren

 

3.4. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

 

3.5. Dem Kunden und dem Fremdleister ist es nicht gestattet in einem Zeitraum von 2 Jahren in direkten Leistungskontakt bzw. Geschäftsbeziehung zu stehen, d.h. keine weiteren Projekte als direktem Auftrag an den Fremdleister zu erteilen.

 

 

  1. TERMINE

 

4.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten.

 

4.2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als drei Monate andauern, sind der Kunde sowie die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

4.3. Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nach-dem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.

 

 

  1. VORZEITIGE AUFLÖSUNG

 

5.1. Die AGENTUR ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; Sollte der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstoßen. wird dies ebenfalls als wichtiger Grund gesehen. Ein weiterer wichtiger Grund ist das berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

 

5.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

 

 

  1. HONORAR UND RECHNUNG

 

6.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

 

6.2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichen-rechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

 

6.3. Alle Leistungen von Agentur und engagierten Fremdleistern, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Bar-auslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

 

6.4. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

 

6.5. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungs-rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

 

 

  1. ZAHLUNG

 

7.1. Die Rechnung ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

 

7.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

 

7.3. Sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen kann die Agentur im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sofort fällig stellen.

 

7.4. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgelt-zahlung bleibt davon unberührt.

 

7.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

 

  1. PRÄSENTATIONEN/PITSCH

 

8.1. Für die Teilnahme an Präsentationen bzw. Designleistungen aus den in weiterer Folge kein Auftrag zustande kommt steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Aufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

 

8.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

 

8.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

 

8.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

 

 

  1. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ

 

9.1. Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Entwürfe, Konzepte, Moodbaords), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst für den Heimmarkt nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

 

9.2 Jegliche Leistungen von THE NEW, die in der Projektabwicklung (Entwurfs-phase) erbracht werden (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Entwürfe, Skribbles, Strategien, Konzepte, Moodboards), auch einzelne Teile daraus, nicht vom Kunden final in Auftrag gegeben wurden, dürfen jederzeit von der Agentur für Projekte anderer Kunden oder zum eigenen Bedarf verwendet werden.

 

9.3. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und, soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig.

 

9.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck sowie Nutzungsumfang und -zeitraum hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

 

9.4. Beinhaltet die Leistung der Agentur auch die Erstellung der Fotografie ist weiters zu beachten, dass THE NEW immer nur die Rechte an der Fotogestaltung an den Auftraggeber weitergeben kann, nicht jedoch die Rechte an fotografierten Personen oder Objekten – diese sind gesondert zu vereinbaren und beachten. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung an Fotos zum im Anbot vereinbarten Zweck und im vereinbarten temporären und geografischen Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde diese Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungsrechten und an Leistungen der Agentur in Bezug auf Fotorechte setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Die verwendeten Bilder, Fotografien, Animationen, Tonaufnahmen, audiovisuellen Dateien und Illustrationen in Leistungen der Agentur sind urheberrechtlich geschützt und dürfen vom Auftraggeber ohne Lizenzierung nicht verwendet werden. Es ist zu beachten, dass Bilder, Grafiken, Text- oder sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen können.

 

9.5. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

 

9.6. Die Agentur behält sich das Recht, jegliche Entwürfe, Designs, Illustrationen, Medien,

Konzepte oder dergleichen die für den Kunden erstellt wurden zu verwenden bzw. zu veröffentlichen und dient primär der eigenen Werbung. Dies umfasst im wesentlichen a) die Veröffentlichung auf Social Media Kanälen wie Beispielsweise Instagram, Facebook, Behance, Pinterest, etc. b) die Anführung des Firmen- bzw. Projektnamen des Kunden als Referenz bspw. in Portfolios sowie der eigenen Website, etc.
Verwendet werden dürfen dabei alle erstellten Inhalte (Designs, Entwürfe, Illustrationen, Medien, Konzepte etc.), Zwischenschritte, Entwürfe während der Projektabwicklung sowie die finalen Reinzeichnungen. Weiters dürfen aber auch für das Format sinnvolle eigens erstellte Entwürfe und abgeänderten Inhalte von der Agentur veröffentlicht bzw. verwendet werden.

 

  1. KENNZEICHNUNG

10.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet- Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

  1. GEWÄHRLEISTUNG

11.1 Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu. Geringfügige Farbabweichungen der Ausdrucke vom Ergebnis im Auflagendruck werden nicht als Reklamation anerkannt.

11.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

11.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

11.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Entgangener Gewinn bzw. Deckungsbeitrag kann nicht eingefordert werden.

11.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

11.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

 

  1. HAFTUNG UND PRODUKTHAFTUNG

12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder-Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der AGENTUR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

12.2. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

12.3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

  1. DATENSCHUTZ – UND SICHERUNG

13.1. Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vor-malige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet werden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB an-geführten Kontaktdaten widerrufen werden.

13.2. Die Agentur haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und jeglichen übermittelten Leistungen (Medien, Konzepte, Designs, Entwürfe, Illustrationen, etc.). Der Kunde ist ab Erhalt des Auftragswerks für dessen Datensicherung verantwortlich.

 

  1. ANZUWENDENDES RECHT

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

  1. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

15.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur THE NEW. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

15.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechts-streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

15.3. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

 

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der an-gestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Die Kenntnisnahme und Einverständnis über meine AGBs ist ab Auftragserteilung gültig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zudem auch auf der Agentur Website nachgelesen werden.

So viel zum Kleingedruckten – was sein muss, muss sein. Bei Fragen gerne melden 🙂

Freundliche Grüße,

Marietta Weißofner und Florian Schwarzenbacher

 

01/2020

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